Bei vorzeitig eintretenden Wechseljahren (Climacterium praecox), im Allgemeinen vor dem 35. Lebensjahr, z.B. durch Entzündungen, bei Ovarial-Endometriose oder Tumorbildung bietet sich als einzige Alternative oft nur die Eizellspende. Ähnlich wie bei der Fremd-Insemination begleiten hier ethische und auch rechtliche Bedenken das Vorgehen. Während die Fremd-Insemination (heterologe Insemination) in Deutschland möglich ist, ist die Eizellspende nicht erlaubt (Embryonenschutzgesetz). Bei der Eizellspende werden die Eizellen durch Follikelpunktion nach hormoneller Stimulation wie bei der IVF-Therapie gewonnen und meist über die Mikroinsemination (ICSI) fertilisiert. Die Übertragung erfolgt dann in einem hormonell regulierten Zyklus bei der Empfängerin der Embryonen. Wir beraten über den Stand und die Rechtslage der Eizellspende in Europa.