Behandlungskosten

Für gesetzlich Versicherte ist festgelegt, inwieweit gesetzliche Krankenkassen für eine Sterilitätsbehandlung aufkommen und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Folgendes gilt in der regel für eine begrenzte Anzahl von versuchen.

Voraussetzungen für eine Erstattung wären zum Beispiel:
Die geplante Behandlung muss Aussicht auf Erfolg haben und das Paar muss verheiratet sein. Desweiteren muss ein Test auf Hepatitis B vorliegen. Röteln-Schutz bei der Frau muss vorhanden sein und eine Überweisung für beide Partner soll vorliegen.

Übernommen werden:

  • acht Inseminationsversuche im normalen oder optimierten Zyklus
  • drei Inseminationsversuche im stimulierten Zyklus
  • drei IVF- oder ICSI-Zyklen

Nur bei verheirateten Paaren besteht der Eigenanteil für gesetzliche Versicherte. Das 25. Lebensjahr muss bei beiden Partnern vollendet sein.  Bei der Frau endet der Anspruch mit Vollendung des 40. Lebensjahres und beim Mann mit Vollendung des 50. Lebensjahres.

Nachfolgend zeigen wir Ihnen, wie hoch der Eigenanteil ungefähr wäre:

  • Insemination ohne Stimulation ca. 60,00 €
  • Insemination mit Stimulation ca. 90,00 €
  • In-vitro-Fertilisation (IVF) mit Embryotransfer zwischen 500 und 600 €
  • Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) mit Embryotransfer zwischen 650 und 750 €
  • Ausstellung eines Kosten- und Behandlungsplanes 3,33 €

Hinzu kommen noch die Kosten für die Medikamente – je nach Therapie.

Von der Anästhesie erhalten Sie eine gesonderte Rechnung

Die Kosten für eine eventuelle Kryo-Konservierung hat das Paar selbst zu tragen.

Privatpatienten und Selbstzahler

Je nach Therapie erhalten Privatpatienten und Selbstzahler einen entsprechenden Kostenvoranschlag.

Hinweis für Privatversicherte

Ist der Verursacher / die Verursacherin der Sterilität privat versichert, so sind sämtliche Kosten einer Kinderwunschbehandlung von der privaten Kasse des Verursachers / der Verursacherin zu übernehmen – auch wenn der andere Partner gesetzlich versichert ist. Dies bezieht sich auch auf nicht verheiratete Paare und gilt für eine unbegrenzte Anzahl von Versuchen.

Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über alle Kosten.

Bitte beachten Sie: Kosten können von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein und auch aus anderen Gründen variieren. Gyn medicum Göttingen haftet keinesfalls für die Korrektheit und Aktualität dieser Angaben. Diese dienen als Richtwert und wurden nach bestem Gewissen gegeben.